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Schulanmeldung- Aufnahmekriterien

Das Stadtgebiet Dresden ist seit dem Schuljahr 2006/2007 in 17 gemeinsame und drei Einzelschulbezirke aufgeteilt.

Unsere Grundschule gehört zum gemeinsamen Schulbereich Cotta und Ortschaften 1. Innerhalb der Schulbezirke können die Eltern der zukünftigen Schulanfänger eine Schule für ihre Kinder auswählen und diese dort anmelden

Zur Anmeldung an der 75. Grundschule muss der Schulanfänger nicht mitkommen. Sollte der Andrang auf eine Schule zu groß sein, müssen Anmelder an eine andere Schule weitergeleitet werden.

Die sachgerechten, allgemein verbindlichen Aufnahmekriterien nach dem Beschluss des OVG Bautzen vom 29.08. 2013 lauten folgendermaßen:

1)   Härtefälle  (im Sinne anerkannter Rechtssprechung und juristischer Prüfung)
2)   Geschwisterkinder der Klassen 1 bis 3
3)   Wohnortnähe ( Entfernung Wohnung- Schule)
4)   Losverfahren

Die Reihenfolge der Anmeldung spielt keine Rolle.

Detaillierte und ausführliche Informationen zum Thema Schulanmeldung unter:
dresden.de/schulbeginn

aktualisiert: 07.09.2020