Bestimmungen
Besondere Bestimmungen an unserer Schule
Bei Stundenausfall gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten.
Bei Beschädigung von Schuleigentum bzw. des Eigentums anderer in der Schule wird gegenüber den Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadenersatz gefordert. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für Schüler und Hortkinder.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Erziehungsberechtigten sofort der Schule mitzuteilen.
Besucher melden sich im Sekretariat , beim Schulleiter oder Hausmeister an!
Jedes Befahren oder Parken auf dem Schulgelände ist untersagt. Ausnahmen legt der Schulleiter fest.
Entschuldigung
Sollte Ihr Kind krank sein oder aus einem anderen Grund verhindert sein die Schule zu besuchen, teilen Sie dies bitte bis spätestens 8.00 Uhr der Schule mit.
Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung der Eltern binnen drei Tagen nachzureichen.
Fehlt ein Schüler zu Beginn der 2.Unterrichtstunde unentschuldigt, benachrichtigt die Schule die Eltern über die vorliegende Notfallnummer bzw. unter bestimmten Umständen auch die Polizei (Sicherheitsmaßnahme).
Bitte prüfen Sie von Zeit zu Zeit die Gültigkeit Ihrer Notfallnummer, so dass wir unserer Kontaktpflicht mit Ihnen auch nachkommen können.
Versicherung
Während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg ist Ihr Kind gegen Unfälle über den Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Für alle nicht zum Unterricht benötigten Sachen übernimmt der Schulträger bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, insbesondere nicht für Wertsachen, Bargeld, Zahlungsmittel, Urkunden, Fahrtausweise, Schlüssel, Geldbörsen und Brieftaschen. Auch gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
Bei Verlust oder Beschädigung von zum Unterricht benötigten Sachen (auch Kleidung) muss noch am Schadenstag die Meldung darüber erfolgen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Beurlaubung
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Für Familienurlaube beachten Sie bitte die Ferientermine.
Eine Beurlaubung muss mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Klassenleiterin beantragt werden.
Zuständig für die Entscheidung ist bei Beurlaubung bis zu zwei Tagen der Klassenleiter , im übrigen der Schulleiter.