Sekretariat: 0351 4224721

Hausordnung

Gemeinsame Haus- und Hofordnung
der 75. Grundschule Dresden und des Hortes „Leutewitzer Kinderwelt“
– Schule mit Ganztagsangeboten –
in 01157 Dresden, Warthaer Straße 60

Schule – Ruf: (0351) 4224721/ Fax: (0351) 4224727/ sekretariat@75gsdresden.de
Hort – Ruf: (0351) 4120313 / Fax: (0351) 4207785 / skugler@dresden.de

Schule, Hort und Gäste können nur erfolgreich arbeiten, wenn Verständnis, Toleranz und Rücksichtnahme auf Gegenseitigkeit beruhen.

Unterrichts – und Betreuungszeiten

Das Betreten des Schulgeländes und -gebäudes ist Schülern nur im Rahmen von Schul – und Hortveranstaltungen gestattet.
Die Schulräume können 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Für frühzeitiger ankommende Schüler ist bis dahin der Aufenthalt im Frühhortmöglich.
Wenn Regen -, Schnee- und Hagelwetter oder starker Frost auftreten, können alle anderen Schüler ab 07:00 Uhr im Erdgeschoss (nicht im kleinen Vorraum) warten.
Der Unterricht beginnt pünktlich um 07:30 Uhr. Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn schließt der aufsichtsführende Lehrer die Haupteingangstür.
Die im Ausnahmefall oder begründet verspätet ankommenden Kinder klingeln am Haupteingang und begeben sich nach dem Einlass unverzüglich zum Unterrichtsraum oder ins Hortzimmer.
Kinder, für die später der Unterricht beginnt, warten auf dem Schulhof und werden zur Pause eingelassen.
Hortkindern wird jeweils bei Ankunft durch einen Erzieher geöffnet. Die Schüler begeben sich dann unverzüglich in den Hortbereich.
Zum Sportunterricht holt der Lehrer die Kinder vom Klassenzimmer ab.
Sollte eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer sein, so melden dies zwei Schüler gemeinsam im Sekretariat oder im Nachbarzimmer.
Wenn ein Schüler wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht an den Schulveranstaltungen teilnehmen kann, so teilen dies die Eltern im Schulsekretariat bis spätestens 8:00 Uhr mit. Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Fehlt ein Schüler zur 2. Stunde noch unentschuldigt, benachrichtigt die Schule die Eltern über die vorliegende Notfallnummer (bei Nichterreichbarkeit der Eltern aus Sicherheitsgründen evtl. die Polizei).
Bei Stundenausfall gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung zwischen der Schule oder dem Hort und den Eltern.

Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

Unterricht Pausen
1.    Unterrichtsblock  
1./2.Stunde            07:30 bis 09:05 Uhr 08:15 bis 08:20 Uhr Kurzpause
09:05 bis 09:20 Uhr Frühstücks-/ Hofpause
2.  Unterrichtsblock  
3. Stunde               09:25 bis 10:10 Uhr
4. Stunde               10:30 bis 11:15 Uhr
10:10 bis 10:30 Uhr Frühstücks-/ Hofpause
ab 11:15 Uhr Mittagspause 1
3.    Unterrichtsblock  
5./6. Stunde           11:25 bis 13:00 Uhr ab 12:10 Uhr Mittagspause 2
ab 13:00 Uhr Mittagspause 3

Es gilt folgende Hortöffnungszeit:

06:30 bis 17:30 Uhr

In den Schulferien gelten vorher festgelegte, ganztägige Öffnungszeiten.

Das Schulsekretariat ist von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 11:00 Uhr besetzt.
Sprechzeiten für Schüler und Pädagogen täglich ab 07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn sowie während der Frühstücks – und Hofpause.
Termine mit der Schul – und Hortleitung nach Vereinbarung.
Während der Pausen und unterrichtsfreien Zeit halten sich die Schüler in den Klassenräumen, im Speiseraum und auf dem Schulgrundstück auf. Treppen sind freizuhalten.
Das Schulgrundstück darf während der Unterrichts- und Hortzeit nicht verlassen werden. Nur mit Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten gelten Ausnahmen.

Nutzung von Fahrrädern und Fahrzeugen

Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses an den Fahrradständern auf dem Wirtschaftshof ab. Es wird empfohlen, das Fahrrad selbst mit einer Sperrvorrichtung anzuschließen.
Das Befahren des Schulgrundstückes und das Parken/Abstellen von Kraftfahrzeugen (motor-betriebene Fahrzeuge) sind nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Rettungs-, Versorgungs- und Anlieferfahrzeuge sowie Fahrzeuge für Behinderte. Weitere Regelungen legt die Schulleitung fest.

Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

Rauchen ist im Schulgebäude einschließlich dazugehörigen Nebenbereichen, im gesamten Komplex der Schulsporthalle sowie im gesamten Außengelände der Schule nicht gestattet. Gleiches Verbot gilt für den Umgang mit Feuer und offenem Licht.
Alkoholische Getränke und der Besitz bzw. die Einnahme von Drogen und Rauschmitteln sind nicht erlaubt und werden geahndet. Dies gilt auch für den Besitz und Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen.

Auf Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit im Außengelände ist zu achten, Garten- und Sportanlagen sind pfleglich und funktionsgerecht behandeln. Festgestellte Schäden sind umgehend dem Schul-/Hortpersonal anzuzeigen.
Abfälle und Papier sind durch den Verursacher selbst umweltgerecht in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
Die Räume sind im sauberen Zustand zu verlassen; Stühle sind grundsätzlich spätestens nach Ende der Gruppenbetreuung im Hort auf die Bänke zu stellen.

Schüler/Hortkinder, die wiederholt und in besonderem Maß gegen die allgemeinen Sauberkeits- und Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden.
Das Zurücklassen der  persönlichen Schulsachen (z.B. Sportzeug, Bücher, Hefte) im Klassen – und Gruppenraum nach Ende der schulischen Veranstaltungen und der Hortzeit ist nicht gestattet. Die Schüler nehmen ihr Schulzeug täglich mit nach Hause oder verwahren es  in einem angemieteten Schließfach. Ausgenommen davon sind Kunst – und Werkenmaterialien, die in einem schülereigenen Schubkasten im Klassenzimmer abgelegt werden können.
In den Garderobenschränken werden Bekleidung (Jacken, Anoraks) und Schuhe während der Unterrichts – und Hortzeit untergebracht.
Die Schüler tragen während des Aufenthalts im Schulgebäude Hausschuhe.

Das Öffnen und Schließen von Fenster ist grundsätzlich nur den Lehrern/Erziehern gestattet.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Eltern unverzüglich der Schule und dem Hort mitzuteilen.

Unerlaubte Handlungen

Erforderlich ist eine schonende, pflegliche und bestimmungsgemäße Behandlung der Einrichtung und jeglichen Inventars. Bei Sachbeschädigung am Gebäude, der Ausstattung und/ oder der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt.

Körperverletzungen, Personenmissbrauch, Hausfriedensbruch und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten können polizeilich angezeigt und die strafrechtliche Verfolgung beantragt werden.

Das Anschließen eigener elektrotechnischer bzw. elektronischer Geräte jeder Art, also auch Geräte der Unterhaltungselektronik, ist innerhalb des Geländes und Gebäudes nicht erlaubt. Ausnahmen im Rahmen von Projekten legen die Leiter fest.

Wenn ein Schüler ein Handy oder ein anderes digitales oder internetfähiges Speichermedium mit in die Schule bringt, so sind die Klassenleiterin und Gruppenerzieherin durch die Eltern schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Handys sind im Unterricht prinzipiell abzuschalten und im Ranzen oder in der Tasche aufzubewahren. Die Anfertigung von (gespeicherten) Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem Handy sind im schulischen Bereich (Schulgebäude und Schulgrundstück) verboten.

Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys für Minderjährige nicht zulässige Inhalte und Darstellungen vorhanden sind und/oder angeschaut oder ausgetauscht werden, wird die Polizei verständigt und Anzeige erstattet.

Bei Verstößen gegen die innerschulischen Handyregelungen, können die Pädagogen das Handy oder sonstige digitale Speichermedium einbehalten. Die einbehaltenen Geräte müssen am darauffolgenden Schultag von den Eltern persönlich abgeholt werden. Für diese Verwahrung wird keine Haftung übernommen.

Versicherungsschutz

Bekleidung und private Sachen sind in den dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten/ Räumlichkeiten  aufzubewahren. Die privaten Sachen der Schüler/Hortkinder sind nicht versichert; Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Geldbörsen, Brieftaschen, Urkunden aller Art, Fahrtausweise, Versicherungskarten, Schlüssel, Handys etc. werden nicht gesondert aufbewahrt. Außerhalb der Öffnungszeit des Gebäudes besteht keine Verwahrpflicht des Trägers der Einrichtung für das persönliche Eigentum der Schüler/Hortkinder. Schäden am Schul-/Horteigentum sind noch vor dem Verlassen des Grundstückes einem im Gebäude Beschäftigten anzuzeigen. Fundsachen werden an den Hausmeister übergeben; diese werden zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder vergeben.

Die Landeshauptstadt Dresden übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler/ Hortkinder. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Schülers/Hortkindes im Schul-/Hortbetrieb geltend gemacht werden können, kann sich die Familie selbst versichern.

Jeder Schüler ist auf dem sichersten, direktesten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen bei Unfall gesetzlich unfallversichert. Gleiches gilt für Hortkinder. Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer/Erzieher bzw. im Sekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind innerhalb von drei Werktagen der Schule/dem Hort anzuzeigen.

Verhalten im Havarie-/Gefahrfall

Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schüler/Hortkinder und im Gebäude befindlichen Personen zum zentralen Sammelpunkt auf dem Sportplatz. Den Weisungen des Rettungspersonals ist unbedingte sofortige Folge zu leisten. Weiteres regelt die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung/Gefahren.

Benutzung der Fachunterrichtsräume und Schulsportanlagen

Fachraumordnungen (Werken, Kunst, Mediathek, Aula/Musik) sowie die Hallenordnung sind einzuhalten. Fachräume dürfen zu Beginn des Unterrichts nur mit dem Fachlehrer betreten werden.
Jeder Benutzer haftet für Beschädigung und Verlust von Hard- und Software, des Mobiliars,  sowie für die Einhaltung des Urheberschutzes der Software.
Für den Freizeitbereich dürfen die Sportanlagen auf dem Außengelände nur benutzt werden, wenn kein Sportunterricht stattfindet.
Gefährdungen und Störungen sind zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen Schulbesuch

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG), der Schulordnung Grundschulen (SOGS), der Schulbesuchsordnung (SBO) sowie der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer – in jeweils aktueller Fassung – geregelt.

Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der Zustimmung durch den Klassenleiter (bis zu 2 Tagen) bzw. Schulleiter (mehr als 2 Tage).

Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport können im Schulsekretariat eingelesen oder unter www.revosax.sachsen.de aufgerufen werden.

Über eine gastweise Teilnahme am Unterricht entscheidet der Schulleiter.

Schulträger unserer Schule ist die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Schulverwaltungsamt Dresden. Dienstaufsichtsbehörden des pädagogischen Personals sind die

Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden (Lehrer) und die Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen (Erzieher).

Hortbesuch

Der Besuch des Hortes wird nach Abschluss eines Betreuungsvertrages ermöglicht.

Es gelten zusätzlich die Regelungen der „Hausordnung für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen Dresden“ vom 30.09.2009

(Infokasten Hort im Erdgeschoss rechts).

Besucher und andere Nutzer der Einrichtung

Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer dieser Bildungseinrichtung gilt die Haus- und Hofordnung sinngemäß. Besucher melden sich im Schulsekretariat oder bei der Hortleitung an, ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude/Außengelände ist nicht gestattet.
Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger und/oder der Dienstaufsichtsbehörde fest.
Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten und Werbematerial, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art.

Wahrnehmung des Hausrechts

Der Schulleiter nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung übernimmt dies die Hortleitung. Bei beider Abwesenheit wird das Hausrecht auf den Hausmeister übertragen. Den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung können nach Schulgesetz mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

Die Haus- und Hofordnung wurde am 18. April 2011 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 19. April 2011 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnungen Werken, Kunst, Aula/ Musik und Mediathek, die Computernutzungsordnung, die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung/Gefahren mit beigefügtem Notfallplan für berufsbedingte Krisensituationen sowie die Hallenordnung.

Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter sofort eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.
gez. Helbig      gez. Morawietz           gez. Conrad                gez. Kugler     gez. Baumann

Schulleiter       Lehrervertretung        Elternvertretung         Hortleiterin      Erziehervertretung